• Quellensteuern sind grundsätzlich Steuern auf Dividenden und Zinszahlungen, die direkt an der Quelle einbehalten werden. Dies erfolgt durch den Staat, aus dem die Zahlung an den Fonds geleistet wird. Dabei hängt die Höhe des Quellensteuersatzes unter anderem davon ab, ob der Fonds als Inhaber der Wertpapiere von einem Doppelbesteuerungsabkommen profitiert oder nicht. Handelt es sich bei dem Inhaber um einen irischen oder deutschen Anlagefonds, reduziert sich die Quellensteuer in bestimmten Fällen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland bzw. Deutschland und dem Staat der Gesellschaft, deren Wertpapiere der Fonds hält. Die Höhe der länderspezifischen (reduzierten) Quellensteuersätze kann für deutsche oder irische ETFs unterschiedlich ausfallen. Unterschiedliche Quellensteuersätze wirken sich somit auf die Nettoerträge des Fonds aus.
• Beispiel zu illustrativen Zwecken: Es wird eine Dividende aus den USA in Höhe von 100 USD gezahlt. Auf durch irische ETFs vereinnahmten US-Dividenden wird eine Quellensteuer von 15 % erhoben, während auf durch deutsche Fonds vereinnahmten US-Dividenden eine Quellensteuer von 30 % anfällt. Ergebnis: Der irische ETF erhält eine Nettodividende von 85 USD, der deutsche Fonds verbucht hingegen eine Nettodividende von 70 USD.