Private Altersvorsorge neu gedacht: Das Altersvorsorgedepot

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundestag und Bundesrat haben die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen; Kern der Reform ist das neue Altersvorsorgedepot, das ab 1. Januar 2027 in Deutschland in Kraft tritt.1
  • Es ist staatlich gefördert und soll den langfristigen Vermögensaufbau mit Wertpapieren wie Fonds und ETFs ermöglichen. Damit erweitert es die staatlich geförderte private Vorsorge um eine kapitalmarktorientierte Anlageform mit mehr Flexibilität bei der Produktauswahl.
  • Profitieren können Menschen, die über viele Jahre regelmäßig Geld anlegen und ihre gesetzliche Rente durch private Vorsorge ergänzen möchten. Dazu gehören auch Selbstständige, die bislang nur eingeschränkt Zugang zu staatlich geförderter privater Vorsorge hatten.1
  • Durch das Altersvorsorgedepot wird langfristiger Vermögensaufbau für breitere Bevölkerungsschichten zugänglich.

Was ist ein Altersvorsorgedepot (AVD)?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Modell der privaten Altersvorsorge, das langfristigen Vermögensaufbau mit Kapitalmarktanlagen wie Fonds und ETFs innerhalb zertifizierter Vorsorgeverträge ermöglicht.1

Warum wird die private Altersvorsorge in Deutschland reformiert?

Die Reform reagiert auf eine Entwicklung, die viele Industrieländer betrifft: Menschen leben länger, gleichzeitig kommen weniger junge Beitragszahler nach. Folglich wächst der Druck auf die gesetzliche Rente, und die Bedeutung ergänzender privater Vorsorge nimmt zu. Hinzu kommt, dass die betriebliche Altersvorsorge nicht allen Erwerbstätigen offensteht bzw. bislang nicht alle Beschäftigten erreicht.

Zudem empfinden viele Menschen die bisherige geförderte Altersvorsorge als zu kompliziert und nicht ausreichend attraktiv.3

Ein weiterer Grund ist die vergleichsweise geringe Kapitalmarktteilhabe in Deutschland. In anderen Ländern ist langfristiges Investieren über Fonds oder Aktien für die Altersvorsorge weit verbreitet. Denn Kapitalmarktanlagen ermöglichen eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen und Volkswirtschaften. Langfristig können daraus höhere Wertzuwächse entstehen als bei klassischen Sparformen.4

Wie wird das Altersvorsorgedepot staatlich gefördert?

Die Höhe der staatlichen Förderung hängt davon ab, wie viel in das Altersvorsorgedepot eingezahlt wird:

  • Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent pro eingezahltem Euro dazu.2
  • Für weitere Einzahlungen bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro.2
  • Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 Euro pro Jahr.2
  • Insgesamt können bis zu 6.840 Euro pro Jahr in das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Die staatliche Förderung wird jedoch nur bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr gewährt.2
  • Familien können eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr erhalten.
  • Für Menschen unter 25 Jahren ist zudem ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro geplant.2

Welche Anlageformen können im Altersvorsorgedepot enthalten sein?

Unterschiedliche Kapitalmarktanlagen können gebündelt werden. Dazu gehören vor allem Fonds, ETFs und je nach Produktausgestaltung auch Anleihen oder andere Anlageformen.5 Fonds legen das Geld der Anleger in unterschiedliche Unternehmen, Branchen oder Märkte an. So wird das Risiko automatisch breiter gestreut. Das gilt auch für börsengehandelte Fonds – kurz ETFs -,die in der Regel einen gesamten Markt oder Index abbilden. Anleger können sich so einfach, transparent und flexibel an der langfristigen Entwicklung ganzer Märkte beteiligen.

Warum spielt langfristiger Vermögensaufbau eine wichtige Rolle?

Private Altersvorsorge entsteht in der Regel nicht durch einmalige große Beträge, sondern über viele Jahre hinweg. Entscheidend sind dabei vor allem Zeit, regelmäßiges Sparen und ein langfristiger Anlagehorizont. Wer früh beginnt und langfristig am Kapitalmarkt beteiligt bleibt, kann auch mit kleineren monatlichen Beiträgen Schritt für Schritt Vermögen aufbauen.

Ein wichtiger Faktor dabei ist der Zinseszinseffekt: Erträge können über die Jahre erneut investiert werden und selbst wieder Erträge erwirtschaften. Auf diese Weise wächst Vermögen langfristig oft nicht nur linear, sondern zunehmend schneller. Staatliche Förderung soll diesen Effekt zusätzlich verstärken, weil neben den eigenen Beiträgen weiteres Kapital in den langfristigen Vermögensaufbau fließt.

Hinzu kommt: Wer regelmäßig investiert, kauft in unterschiedlichen Marktphasen ein. Sind die Kurse niedriger, können für denselben Betrag mehr Anteile gekauft werden als bei hohen Kursen. Steigen die Kurse später wieder, profitieren Anleger davon, zuvor mehr Anteile erworben zu haben. Dieses Prinzip heißt Cost-Average-Effekt und kann helfen, Marktschwankungen über lange Zeiträume auszugleichen.

Was unterscheidet das Altersvorsorgedepot von bisherigen Vorsorgemodellen?

Die private Altersvorsorge in Deutschland umfasst verschiedene staatlich geförderte Modelle. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich Förderung, Anlageform und späterer Auszahlung.

Riester-Rente:
Sparer zahlen regelmäßig Beiträge in einen privaten Vorsorgevertrag ein, der an eine vollständige Beitragsgarantie gebunden ist. D.h. Kapitalmarktanlagen können nur eingeschränkt genutzt werden, was zu Einschränkungen bei der Rendite führt. Die Auszahlung erfolgt später als lebenslange Rente oder teilweise als Einmalzahlung; versteuert wird in der Auszahlungsphase. Wichtig: Ab 2027 können keine neuen Riesterverträge mehr abgeschlossen, bestehende jedoch weitergeführt werden.

Basisrente (Rürup-Rente):
Dieses Modell richtet sich vor allem an Selbständige und bleibt auch künftig als eigenständiges Vorsorgemodell bestehen. Gefördert wird es über steuerliche Vorteile während der Ansparphase. Das angesparte Kapital wird später ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt und im Alter versteuert.

Die Neuheit beim Altersvorsorgedepot:
Die Auszahlung erfolgt entweder als lebenslange Rente oder über einen Auszahlplan bis maximal zum 85. Lebensjahr. Anders als bei den bisherigen Vorsorgemodellen soll das angesparte Vermögen zudem vererbbar sein. Die Besteuerung in der Auszahlphase hat sie mit den anderen Modellen gemeinsam.2

Ein Vergleich kapitalmarktorientierter privater Altersvorsorgemodelle

Tabellenüberschrift

   

VorsorgeformMerkmale in der AnsparphaseAuszahlung im Ruhestand
Fondsgebundene RentenversicherungKeine direkte staatliche Förderung; Kosten und Produktauswahl hängen vom jeweiligen Anbieter ab.Rente oder Kapitalauszahlung bei mindestens zwölf Jahren Laufzeit und Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr; unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig.
Fondsgebundene LebensversicherungKeine direkte staatliche Förderung; Kosten und Produktauswahl hängen vom jeweiligen Anbieter ab.Kapitalauszahlung oder Auszahlplan bei mindestens zwölf Jahren Laufzeit und Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr; unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig.
AltersvorsorgedepotStaatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile; gesetzliche Kostenobergrenzung vorgesehen.Lebenslange Rente oder Auszahlplan bis maximal zum 85. Lebensjahr; volle Besteuerung in der Auszahlungsphase.

  

Für wen ist das Altersvorsorgedepot geeignet?

Rente

01.

Alle Erwerbstätigen, die ihre gesetzliche Rente durch staatlich geförderte private Vorsorge ergänzen möchten.

Finanzinstitute

02.

Menschen unter 25 Jahren, also Berufseinsteiger und junge Anleger, die zusätzlich vom Berufseinsteigerbonus profitieren können.

Sparen

03.

Familien mit Kindern, die neben der Grundförderung zusätzliche Kinderzulagen erhalten können.

ETFs

04.

Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen, für die private Altersvorsorge bislang schwer finanzierbar oder wenig attraktiv war.

Bilanz

05.

Selbstständige und Erwerbstätige in Kammerberufen – also Freiberufliche mit eigener berufsständischer Vertretung und häufig eigenem Versorgungswerk, beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten.

Wichtige Begriffe

Altersvorsorgedepot: Staatlich gefördertes Modell der privaten Altersvorsorge, das langfristigen Vermögensaufbau mit Kapitalmarktanlagen innerhalb zertifizierter Vorsorgeverträge ermöglicht.

Auszahlungsplan: Modell der Auszahlung, bei dem das angesparte Vermögen über einen festgelegten Zeitraum schrittweise ausgezahlt wird.

Basisrente (Rürup-Rente): Steuerlich geförderte private Altersvorsorge, die sich vor allem an Selbständige richtet und ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt wird.

Betriebliche Altersvorsorge: Vom Arbeitgeber unterstützte Altersvorsorge, bei der Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt in einen Vorsorgevertrag fließen. Sie ist an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden und steht daher nicht allen Erwerbstätigen offen.

ETF (Exchange Traded Fund): Börsengehandelter Fonds, der meist die Entwicklung eines gesamten Marktes oder Index abbildet.

Fonds: Anlageprodukt, das das Geld vieler Anleger bündelt und in unterschiedliche Unternehmen, Branchen oder Märkte investiert.

Lebenslange Rente: Regelmäßige monatliche Auszahlung, die bis zum Lebensende erfolgt – unabhängig davon, wie alt die versicherte Person wird.

Riester-Rente: Staatlich gefördertes Vorsorgemodell mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen, das bislang an eine vollständige Beitragsgarantie gebunden war.

Wichtige Fakten

  • Ab 1. Januar 2027 sollen zertifizierte Altersvorsorgeverträge im Rahmen der Reform in Deutschland verfügbar sein.
  • Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr beträgt die staatliche Förderung 50 Cent pro eingezahltem Euro.
  • Für weitere Einzahlungen bis zu 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro.
  • Die maximale Grundförderung liegt bei 540 Euro pro Jahr.
  • Der Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige beträgt 200 Euro.
  • Familien können eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr erhalten.
  • Das im Altersvorsorgedepot angesparte Vermögen soll vererbbar sein.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Die konkreten Kosten hängen vom jeweiligen Anbieter und Vorsorgeprodukt ab. Geplant ist, die Kosten im Interesse des stetigen Vermögensaufbaus gesetzlich zu begrenzen. Zudem sieht die Reform ein öffentlich verantwortetes Standardprodukt zu besonders günstigen Konditionen vor.

Nach aktuellem Stand soll das angesparte Vermögen im Altersvorsorgedepot vererbbar sein – insbesondere während der Ansparphase. Stirb der Sparer vor Beginn der Auszahlungsphase, kann das vorhandene Kapital – anders als bei bisherigen Vorsorgelösungen – an Hinterbliebene übertragen werden. Wie die Vererbung im Detail ausgestaltet wird, hängt voraussichtlich vom jeweiligen Vorsorgevertrag ab. Denkbar sind unterschiedliche Varianten – etwa Verträge mit zusätzlichem Todesfallschutz für Angehörige oder Modelle, bei denen das verbleibende Kapital direkt an Erben ausgezahlt wird.

Ja. Bereits heute gelten bestimmte geförderte Altersvorsorgeprodukte als sogenanntes Schonvermögen bei Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter.6 Voraussetzung ist in der Regel, dass das angesparte Vermögen eindeutig der Altersvorsorge dient und nicht frei verfügbar ist.

¹Bundesministerium der Finanzen (BMF). (5. Mai 2026). Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge.
²Bundesregierung. (17. Dezember 2025). Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert. Aktualisiert nach Verabschiedung der Altersvorsorgereform im Jahr 2026.
³Breinich-Schilly, Angelika. (2. September 2024). Komplexität der privaten Altersvorsorge schreckt ab. Springer Professional. Basierend auf den Ergebnissen einer Altersvorsorgestudie der Deka.
⁴Balz, Burkhard. (13. September 2023). Vertrauen durch Teilhabe am Kapitalmarkt. Rede des Vorstandsmitglieds der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Veranstaltung „Der deutsche Kapitalmarkt im Wandel“.
⁵Deutsches Aktieninstitut (DAI) & Deutsche WertpapierService Bank (dwpbank). (Mai 2024). Studie zum Altersvorsorgedepot: Was Deutschland von anderen Ländern bei der privaten Altersvorsorge lernen kann.
⁶Sozialgesetzbuch II (SGB II). § 12 Abs. 4 – Zu berücksichtigendes Vermögen. Konsolidierte Fassung, abgerufen im Juni 2026.