Staatlich gefördertes Modell der privaten Altersvorsorge, bei dem Beiträge innerhalb eines zertifizierten Vertrags am Kapitalmarkt angelegt werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist Teil der gesetzlich verabschiedeten Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland.
- Es ermöglicht, eigene Beiträge und staatliche Zulagen innerhalb eines zertifizierten Vertrags am Kapitalmarkt anzulegen.
- Ab 1. Januar 2027 können neue zertifizierte Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden.
- Förderberechtigte können eigene Beiträge einzahlen und dafür staatliche Zulagen erhalten
- Zur Auswahl stehen renditeorientierte Depots und ein einfaches Standarddepot ohne Garantie. Daneben sollen Garantieprodukte mit einer Kapitalgarantie von 80 oder 100 Prozent angeboten werden. Kapitalerträge werden während der Ansparphase nicht besteuert. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase.1
Was ist ein Altersvorsorgedepot (AVD)?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Vorsorgevertrag, mit dem langfristig Vermögen für das Alter aufgebaut werden kann. Anders als bei vielen bisherigen Vorsorgeprodukten können eigene Beiträge und staatliche Zulagen im Altersvorsorgedepot am Kapitalmarkt angelegt werden, beispielsweise in ETFs. Auf diese Weise soll ein langfristiger Vermögensaufbau für die Altersvorsorge ermöglicht werden.
Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?
Das Altersvorsorgedepot richtet sich an Menschen, die privat für das Alter vorsorgen und dabei staatliche Förderung sowie die Renditechancen der Kapitalmärkte nutzen möchten. Eigene Beiträge und staatliche Zulagen können langfristig am Kapitalmarkt für die Altersvorsorge angelegt werden. Förderberechtigt sind künftig insbesondere Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte sowie weitere Personen, die bereits heute im Rahmen der geförderten privaten Altersvorsorge berücksichtigt werden.
Neu ist, dass der Kreis der Förderberechtigten erweitert wird. Künftig können auch Selbstständige, Freiberufler sowie Gewerbetreibende grundsätzlich staatliche Förderung erhalten, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Architekten.1
Für Familien bleibt die Förderung besonders attraktiv, da neben der Grundzulage auch eine Kinderzulage gewährt wird. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von der Förderung profitieren.2
Wie kann ich das Altersvorsorgedepot nutzen?
Wer das Altersvorsorgedepot nutzen möchte, muss einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließen.3 Zertifiziert bedeutet, dass der Vertrag die gesetzlichen Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllt. Nur dann können Eigenbeiträge, staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile im Rahmen des Altersvorsorgedepots berücksichtigt werden.
Der Abschluss eines solchen Vertrags soll ab dem 1. Januar 2027 bei zugelassenen Anbietern wie Banken oder Online-Brokern möglich sein. Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden. Auch ein Wechsel in das neue System ist möglich, kann jedoch mit Kosten verbunden sein. Daher sollte vor einem Wechsel geprüft werden, welche Konditionen für den bestehenden Vertrag gelten und welche Vorteile ein neuer Vertrag bietet.
Welche Zuschüsse kann ich erhalten?
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr beträgt die staatliche Zulage 50 Cent je eingezahltem Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Zulage von 180 Euro. Für weitere Einzahlungen bis zu einem Eigenbeitrag von insgesamt 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Zulage 25 Cent je eingezahltem Euro. Dadurch können zusätzlich bis zu 360 Euro Förderung erzielt werden. Die maximale Grundzulage beträgt somit 540 Euro pro Jahr.
Für Kinder kann zusätzlich eine Kinderzulage gewährt werden. Pro Kind sind bis zu 300 Euro jährlich möglich. Junge Menschen erhalten außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, wenn sie vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Altersvorsorgevertrag abschließen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Insgesamt können bis zu 6.840 Euro pro Jahr in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Staatlich gefördert werden Eigenbeiträge jedoch nur bis zu 1.800 Euro pro Jahr. Darüber hinausgehende Einzahlungen können weiterhin vorgenommen werden, erhöhen die Zulage jedoch nicht.
Sie können dennoch sinnvoll sein, da auch diese Beiträge innerhalb des Vertrags am Kapitalmarkt angelegt werden können. Dadurch tragen sie ebenfalls zum langfristigen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge bei.4
Wie wirkt sich die Förderung auf meinen Sparbetrag aus?
Ein Beispiel: Eine Sparerin zahlt monatlich 150 Euro in ihr Altersvorsorgedepot ein. Das entspricht einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr.
Schritt 1: Eigenbeitrag
Die Sparerin zahlt jährlich 1.800 Euro in ihren Altersvorsorgevertrag ein.
Schritt 2: Förderung auf die ersten 360 Euro
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag erhält sie eine Zulage von 50 Cent je eingezahltem Euro. Daraus ergibt sich eine Zulage von 180 Euro.
Schritt 3: Förderung auf die weiteren 1.440 Euro
Für die verbleibenden 1.440 Euro Eigenbeitrag erhält sie eine Zulage von 25 Cent je eingezahltem Euro. Daraus ergibt sich eine weitere Zulage von 360 Euro.
Schritt 4: Gesamte Grundzulage
Insgesamt erhält die Sparerin eine Grundzulage von 540 Euro. Auf ihrem Altersvorsorgevertrag werden damit jährlich 2.340 Euro gutgeschrieben: 1.800 Euro Eigenbeitrag und 540 Euro staatliche Zulagen.
Schritt 5: Steuerfreie Ansparphase
Wird das Geld im Altersvorsorgedepot am Kapitalmarkt angelegt, werden Erträge und Wertsteigerungen während der Ansparphase nicht besteuert. Dadurch können die Erträge im Vertrag verbleiben und erneut investiert werden. Über viele Jahre kann der sogenannte Zinseszinseffekt erheblich zum Vermögensaufbau beitragen, da nicht nur die eigenen Beiträge, sondern auch die staatlichen Zulagen und die wiederangelegten Erträge Renditen erwirtschaften.
Für Familien kann die Förderung noch höher ausfallen. Hat die Sparerin ein kindergeldberechtigtes Kind und erfüllt sie die Voraussetzungen für die Kinderzulage, kann zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr gewährt werden.
Wann beginnt die Auszahlungsphase?
Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich nach dem Erwerbsleben. Der frühestmögliche Beginn liegt bei Vollendung des 65. Lebensjahres.
Spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres muss die Auszahlungsphase beginnen.7 Ein früherer Beginn kann möglich sein, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente oder eine vergleichbare Versorgung bezogen wird.
Zu Beginn der Auszahlungsphase stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Erstens kann das angesparte Kapital in eine lebenslange Leibrente umgewandelt werden. In diesem Fall erfolgen monatliche Auszahlungen bis zum Lebensende. Zweitens kann ein befristeter Auszahlungsplan gewählt werden. Dieser muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres laufen. Ein längerer Auszahlungszeitraum ist möglich.5
Zusätzlich kann zu Beginn der Auszahlungsphase eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals erfolgen. Das verbleibende Kapital wird anschließend weiterhin für die Altersversorgung verwendet.6
Was passiert mit dem Kapital im Todesfall?
Grundsätzlich ist das Altersvorsorgevermögen vererbbar. Verstirbt die vorsorgende Person, kann das noch vorhandene Vermögen auf die Erben übergehen. In diesem Fall müssen die erhaltenen Zulagen sowie mögliche steuerliche Vorteile zurückgezahlt werden.
Eine wichtige Ausnahme gilt für Ehegatten: Das Altersvorsorgevermögen kann ohne Abzüge auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, der auf den Namen der überlebenden Ehepartnerin oder des überlebenden Ehepartners lautet.
In der Auszahlungsphase hängt die Vererbbarkeit von der gewählten Auszahlungsform ab. Bei einem Auszahlungsplan ist noch nicht ausgezahltes Vermögen grundsätzlich vererbbar. Bei einer lebenslangen Leibrente enden die Rentenzahlungen in der Regel mit dem Tod der berechtigten Person. Es kann jedoch eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. In diesem Fall werden die Rentenzahlungen für den vereinbarten Zeitraum an die Hinterbliebenen weitergezahlt.8
Welche Altersvorsorgeprodukte stehen zur Auswahl?
Tabellenüberschrift
Quelle für die gesamte Tabelle: Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Wonach entscheide ich, welches Altersvorsorgeprodukt zu mir passt? 05.05.2026
Wichtige Fakten
- Ab 1. Januar 2027 werden neue zertifizierte Altersvorsorgeprodukte angeboten.
- Das Altersvorsorgedepot ermöglicht kapitalmarktorientierte Anlagen, etwa über Fonds oder ETFs.
- Förderberechtigt sind künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.
- Für Eigenbeiträge bis 1.800 Euro pro Jahr gibt es eine staatliche Grundzulage von maximal 540 Euro.
- Familien können zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr erhalten.
- Junge Menschen unter 25 Jahren können einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
- Zur Auswahl stehen Depots ohne Kapitalgarantie sowie Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Absicherung.
- Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei; besteuert wird später in der Auszahlphase.
- Die Auszahlphase beginnt grundsätzlich zwischen dem vollendeten 65. und dem vollendeten 70. Lebensjahr.
- Das angesparte Vermögen ist grundsätzlich vererbbar.
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