Vermögenswirksame Leistungen in ETFs anlegen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, die Beschäftigte gezielt für den Vermögensaufbau nutzen können. Wie sich diese Leistungen sinnvoll in ETFs investieren lassen, erfahren Sie hier.

Mann informiert sich
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Die vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen können in verschiedene, gesetzlich festgelegte Anlageformen investiert werden. In der Regel läuft ein VL-Vertrag über sechs Jahre, in denen regelmäßig eingezahlt wird. Nach einer anschließenden Ruhezeit von einem Jahr können Sparerinnen und Sparer über das angesparte Kapital verfügen. Liegt das zu versteuernde Einkommen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen, besteht zudem Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage, also eine zusätzliche Förderung durch den Staat.

Mit ETF-Sparplänen gezielt VL ansparen

Eine Möglichkeit, Vermögenswirksame Leistungen regelmäßig anzulegen, ist ein ETF-Sparplan. ETFs (börsengehandelte Fonds) sind Investmentfonds, die die Wertentwicklung eines zugrunde liegenden Index möglichst exakt nachbilden. Dabei kann es sich beispielsweise um den deutschen Leitindex DAX oder um einen weltweit ausgerichteten Index wie den MSCI World handeln.

Da ETFs einen Index abbilden, entwickeln sie sich grundsätzlich entsprechend dem jeweiligen Markt und unterliegen damit auch dessen Schwankungen und Risiken. Im Vergleich zu klassischen, aktiv gemanagten Fonds zeichnen sich ETFs jedoch in der Regel durch geringere Kosten und eine hohe Flexibilität aus, da sie börsentäglich gehandelt werden können.

Wie alle Finanzanlagen sind auch ETFs mit Risiken verbunden. Der Wert der Anlage und die daraus erzielten Erträge können steigen oder fallen und sind nicht garantiert. Es besteht die Möglichkeit, dass Anlegerinnen und Anleger den ursprünglich investierten Betrag nicht vollständig zurückerhalten.

Sparerinnen und Sparer können ihren VL-Sparplan individuell gestalten und beispielsweise in Deutschland, weltweit oder in Schwellenländer investieren. Wird ein Fonds mit einem Aktienanteil von mindestens 60 Prozent gewählt, kann zusätzlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage in Anspruch genommen werden – sofern die persönlichen Einkommensgrenzen eingehalten werden.

 

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