NACH ANLAGEART
NACH PRODUKTART
THEMEN
MÄRKTE
GRUNDLAGEN
VERMÖGENSAUFBAU FÜR ALLE
Ich lege im Auftrag meiner Kunden an.
Ich möchte mehr über BlackRock erfahren.
Für den Zugang zur Webseite für „professionelle Anleger“ muss der Nutzer zustimmen und bestätigen, dass es sich bei ihm um einen professionellen oder semiprofessionellen Anleger wie nachfolgend definiert handelt:
Professioneller Anleger
Professionelle Kunden in Bezug auf alle Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente sind jedenfalls:
1. die nachstehenden Rechtspersönlichkeiten, sofern sie im Inland, in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat eine Zulassung erhalten haben oder beaufsichtigt werden, um auf Finanzmärkten tätig werden zu können:
a) Kreditinstitute,
b) Wertpapierfirmen,
c) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute,
d) Versicherungsunternehmen,
e) Organismen für Veranlagungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KMG 2019, in- oder ausländische Kapitalanlagefonds, in- oder ausländische Immobilienfonds oder ähnliche Einrichtungen, die Vermögenswerte mit Risikostreuung zusammenfassen, sowie ihre jeweiligen Verwaltungsgesellschaften,
f) Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften,
g) Warenhändler und Warenderivate-Händler,
h) Lokale Firmen gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
i) sonstige institutionelle Anleger;
2. andere als in Z 1 genannte große Unternehmen, die auf Unternehmensebene mindestens zwei der nachfolgenden Eigenschaften aufweisen:
a) eine Bilanzsumme in der Höhe von mindestens 20 Millionen Euro,
b) einen Nettoumsatz in der Höhe von mindestens 40 Millionen Euro,
c) Eigenmittel in der Höhe von mindestens 2 Millionen Euro;
3. Zentralstaaten, Länder, Regionalregierungen der Mitgliedstaaten und Drittländer, sowie Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung auf nationaler oder regionaler Ebene;
4. Zentralbanken gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 46 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie internationale und supranationale Einrichtungen, wie insbesondere die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Investitionsbank und andere vergleichbare internationale Organisationen;
5. andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Anlage in Finanzinstrumenten besteht, einschließlich Einrichtungen, die die wertpapiermäßige Verbriefung von Verbindlichkeiten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben.
APJX
Trade this ETF now through your brokerage.
APJX
WICHTIGE INFORMATIONEN: Kapitalrisiken. Der Wert der Anlagen und die daraus entstandenen Erträge sind nicht garantiert und können sowohl fallen als auch steigen. Anleger erhalten den ursprünglich investierten Betrag eventuell nicht zurück.
Tägliche deutsche Steuerdaten finden Sie unter www.fundinfo.comDie aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die Wertentwicklung in der Vergangenheit. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein zuverlässiger Indikator für die künftige Entwicklung und sollte nicht der alleinige Entscheidungsfaktor bei der Auswahl eines Produkts oder einer Anlagestrategie sein.
Die Wertentwicklung der Anteilsklasse und des Referenzindex werden in USD, nach Gebühren, angezeigt, die Wertentwicklung des Referenzindex des währungsgesicherten Fonds werden in USD angezeigt.
Die Wertentwicklung wird auf der Grundlage eines Nettoinventarwerts (NIW) angezeigt, gegebenenfalls mit reinvestiertem Bruttoertrag. Die Angaben zur Wertentwicklung basieren auf dem Nettoinventarwert (NIW) des ETF, der vom Marktpreis des ETF abweichen kann. Einzelne Anteilsinhaber können Renditen erzielen, die sich von der NIW-Entwicklung unterscheiden können.
Aufgrund von Währungsschwankungen kann Ihre Rendite höher oder geringer ausfallen, falls Sie in einer anderen Währung als derjenigen investieren, in der die Wertentwicklung in der Vergangenheit berechnet wurde. Quelle: Blackrock.
Dieses Diagramm zeigt die Wertentwicklung des Fonds als prozentualer Verlust oder Gewinn pro Jahr in den letzten 2 Jahren.
Diese Grafik zeigt die Wertentwicklung des Fonds als prozentualer Verlust oder Gewinn pro Jahr in den letzten 2 Jahren gegenüber seinem Referenzindex. Es kann Ihnen helfen zu beurteilen, wie der Fonds in der Vergangenheit verwaltet wurde, und ihn mit seiner Benchmark zu vergleichen.
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
---|---|---|---|---|---|
Gesamtrendite (%) | -6,8 | 4,0 | |||
Vergleichsindex (%) | -6,5 | 4,3 |
Von 31.März2019 Bis 31.März2020 |
Von 31.März2020 Bis 31.März2021 |
Von 31.März2021 Bis 31.März2022 |
Von 31.März2022 Bis 31.März2023 |
Von 31.März2023 Bis 31.März2024 |
|
---|---|---|---|---|---|
Gesamtrendite (%)
Per 31.März2024 |
- | - | - | -8,86 | 1,83 |
Vergleichsindex (%)
Per 31.März2024 |
- | - | - | -8,65 | 2,06 |
1J | 3J | 5J | 10J | Seit Auflage | |
---|---|---|---|---|---|
Gesamtrendite (%) | -1,30 | - | - | - | -2,32 |
Vergleichsindex (%) | -1,11 | - | - | - | -2,08 |
Seit 1.1. | 1M | 3M | 6M | 1J | 3J | 5J | 10J | Seit Auflage | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gesamtrendite (%) | -2,70 | -1,53 | 1,10 | 14,25 | -1,30 | - | - | - | -5,46 |
Vergleichsindex (%) | -2,70 | -1,52 | 1,08 | 14,38 | -1,11 | - | - | - | -4,92 |
Die aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die Wertentwicklung in der Vergangenheit. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die Märkte könnten sich in der Zukunft vollkommen anders entwickeln. Dies kann Ihnen helfen zu beurteilen, wie der Fonds in der Vergangenheit verwaltet wurde.
Die Wertentwicklung der Anteilsklasse und des Referenzindex werden in USD angezeigt, die Wertentwicklung des Referenzindex der Währungsgesicherten Anteilsklasse werden in USD angezeigt.
Die Wertentwicklung wird auf der Grundlage eines Nettoinventarwerts (NIW) angezeigt, gegebenenfalls mit reinvestiertem Bruttoertrag. Die Angaben zur Wertentwicklung basieren auf dem Nettoinventarwert (NIW) des ETF, der vom Marktpreis des ETF abweichen kann. Einzelne Anteilsinhaber können Renditen erzielen, die sich von der NIW-Entwicklung unterscheiden können.
Aufgrund von Währungsschwankungen kann Ihre Rendite höher oder geringer ausfallen, falls Sie in einer anderen Währung als derjenigen investieren, in der die Wertentwicklung in der Vergangenheit berechnet wurde. Quelle: Blackrock.
Nachhaltigkeitsmerkmale sind spezifische zusätzliche Kennzahlen, die es Anlegern zusammen mit anderen Kennzahlen und Informationen ermöglichen, Fonds nach bestimmten ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung (Governance) betreffenden Kriterien zu bewerten. Nachhaltigkeitsmerkmale geben weder einen Hinweis auf die aktuelle oder künftige Wertentwicklung noch auf das potenzielle Risiko- und Ertragsprofil eines Fonds. Sie dienen lediglich der Transparenz und Information. Daher sollten Nachhaltigkeitsmerkmale nicht ausschließlich oder isoliert betrachtet werden. Bei ihnen handelt es sich vielmehr um zusätzliche Informationen, die Anleger bei der Beurteilung eines Fonds möglicherweise berücksichtigen möchten.
Die Kennzahlen geben keinen Hinweis darauf, ob und wie ein Fonds ESG-Faktoren integriert. Sofern nicht anders in der Fondsdokumentation angegeben und im Anlageziel eines Fonds enthalten, ändern die Kennzahlen weder das Anlageziel eines Fonds, noch beschränken sie dessen Anlageuniversum, und es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass ein Fonds eine Anlagestrategie mit ESG- oder Impact-Schwerpunkt verfolgen oder Ausschlussfilter anwenden wird. Weitere Informationen über die Anlagestrategie eines Fonds finden Sie im Fondsprospekt.
Näheres zu den MSCI-Methoden, die den Nachhaltigkeitsmerkmalen zugrunde liegen, erfahren Sie über die nachstehenden Links.
Was ist die MSCI-Kennzahl implizierter Temperaturanstieg (ITR)? Erfahren Sie mehr über diese zukunftsorientierte, klimabezogene Kennzahl, wie sie berechnet wird und welche Annahmen und Einschränkungen bezüglich ihrer Aussagekraft gelten.
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Menschheit und bringt auch für Anleger tiefgreifende Auswirkungen mit sich. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, haben viele der wichtigsten Länder der Welt das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet. Als zentrales Ziel dieses Abkommens soll die Erderwärmung auf deutlich unter 2° Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau und idealerweise auf 1,5° Celsius begrenzt werden, um die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern.
Was ist die ITR-Kennzahl?
Die ITR-Kennzahl wird verwendet, um für ein Unternehmen oder ein Portfolio einen Hinweis auf die Ausrichtung auf das Temperaturziel des Pariser Abkommens zu geben. ITR verwendet quelloffene 1,55° C-Dekarbonisierungspfade, die vom Network of Central Banks and Supervisors for Greening the Financial System (NGFS) stammen. Diese Pfade können regional und sektorspezifisch sein und in Übereinstimmung mit den Branchenstandards der GFANZ (Glasgow Financial Alliance for Net Zero) ein Netto-Null-Ziel für 2050 festlegen. Wir nutzen diese Funktion für alle THG-Bereiche (Scopes). Dieses erweiterte ITR-Modell wurde am 19. Februar 2024 von MSCI eingeführt.
Wie wird die ITR-Kennzahl berechnet?
Bei der Berechnung der ITR-Kennzahl werden die aktuelle Emissionsintensität der Unternehmen im Portfolio eines Fonds sowie ihr Potenzial, diese Emissionen im Laufe der Zeit zu reduzieren, zugrunde gelegt. Würden weltweit die Emissionen in der Wirtschaft dem Emissionstrend der Unternehmen im Portfolio des Fonds folgen, würde der weltweite Temperaturanstieg schließlich innerhalb dieser Bandbreite liegen.
Bei dieser Berechnung werden ausschließlich privatwirtschaftliche Emittenten berücksichtigt. Eine Erläuterung zu der von MSCI für seine ITR-Kennzahl verwendeten Methodik und die ihr zugrunde liegenden Annahmen finden Sie hier.
Da bei der Berechnung der ITR-Kennzahl auch das Potenzial eines Unternehmens im Fondsportfolio, seine Emissionen im Laufe der Zeit zu reduzieren, berücksichtigt wird, ist diese Kennzahl zukunftsorientiert und ihre Aussagekraft somit begrenzt. Daher veröffentlicht BlackRock die ITR-Kennzahl von MSCI für seine Fonds in Temperaturbandbreiten. Dies soll die den Berechnungen zugrunde liegende Unsicherheit und die Variabilität der Kennzahl verdeutlichen.
Welche zentralen Annahmen liegen der ITR-Kennzahl zugrunde und welche Einschränkungen gelten für sie?
Diese zukunftsorientierte Kennzahl wird mithilfe eines Modells berechnet, dem eine Vielzahl von Annahmen zugrunde liegt. Zudem sind die in das Modell eingegebenen Daten nur bedingt aussagekräftig. Insbesondere kann es bei der ITR-Kennzahl aus methodischen Gründen je nach Datenanbieter deutliche Abweichungen geben. So können bei ihrer Berechnung etwa unterschiedliche Zeithorizonte und Emissionsbereiche (Scopes) berücksichtigt oder die Gesamtzahlen für das Portfolio nach abweichenden Methoden berechnet werden.
Bisher gibt es weder eine allgemein anerkannte Methode noch einen allgemein gültigen Datensatz zur Berechnung der ITR-Kennzahl. Es gibt keine allgemein anerkannte Methode für die Eingabe von Berechnungen. Gegenwärtig sind je nach Anlageklasse und Markt große Unterschiede in der Verfügbarkeit der für die Berechnung erforderlichen Daten zu beobachten. Mit besserer Verfügbarkeit und Genauigkeit der Daten dürfte sich auch die Methodik zur Berechnung der ITR-Kennzahl weiterentwickeln und zu anderen Ergebnissen führen. Die Fonds können die Bandbreiten in Abhängigkeit von der Weiterentwicklung der Methoden anpassen. Sind keine Daten verfügbar und/oder ändern sich die Daten, werden unterschiedliche Schätzmethoden verwendet, insbesondere in Bezug auf die künftigen Emissionen eines Unternehmens.
Die ITR-Kennzahl schätzt die Ausrichtung eines Fonds auf das Temperaturziel des Pariser Abkommens ein. Als Grundlage dient dabei eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit der angegebenen Dekarbonisierungsziele. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass diese Schätzwerte erreicht werden.
Die ITR-Kennzahl ist weder ein Indikator noch eine Schätzung zur Wertentwicklung oder zum Risiko eines Fonds. Anleger sollten basierend auf dieser Kennzahl keine Anlageentscheidungen treffen und stattdessen den Prospekt und die maßgeblichen Unterlagen eines Fonds zurate ziehen. Diese Schätzung und die damit verbundenen Angaben sind weder als Empfehlung für eine Anlage in einen Fonds noch als Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen der ITR-Kennzahl eines Fonds und seiner künftigen Wertentwicklung gedacht.
Um in die ESG-Fondsbewertung von MSCI aufgenommen zu werden, müssen 65 % (bzw. 50 % für Anleihe- und Geldmarktfonds) sämtlicher Wertpapierbestände des Fonds aus Wertpapieren mit ESG-Abdeckung durch MSCI ESG Research abgedeckt sein (bestimmte Barmittelpositionen und andere Vermögenswerte ohne Bedeutung für die ESG-Analyse von MSCI werden im Vorfeld von der Ermittlung der Gesamtbestände des Fonds ausgeschlossen; der absolute Wert von Short-Positionen wird zwar berücksichtigt, gilt jedoch nicht als abgedeckt), das Beteiligungsdatum des Fonds muss weniger als ein Jahr alt sein und der Fonds muss über mindestens zehn Wertpapiere verfügen.
Dieser Abschnitt enthält nachhaltigkeitsbezogene Informationen über den Fonds gemäß Artikel 10 der Offenlegungsverordnung.
A. Zusammenfassung
Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an. Der Fonds wird passiv verwaltet und ist bestrebt, folgende ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des MSCI Pacific ex-Japan ESG Enhanced Focus CTB Index, nachbildet: (1) Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an bestimmten Aktivitäten gelten, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden; (2) Ausschluss von Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen haben; (3) Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an besonders schwerwiegenden ESG-bezogenen Kontroversen oder schwerwiegenden Umweltkontroversen gelten; (4) Engagement in Emittenten mit höheren Bewertungen in Bezug auf die Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Scores); (5) Engagement in Emittenten, die mit dem Ziel der Ausrichtung an den im Übereinkommen von Paris festgelegten Klimaschutzverpflichtungen ausgewählt und gewichtet wurden, und (6) Engagement in Anlagen, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Obgleich der Fonds keine nachhaltigen Investitionen anstrebt, enthält er einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen. BlackRock definiert eine nachhaltige Investition als eine Investition in Emittenten oder Wertpapiere, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, diese Ziele nicht erheblich beeinträchtigen und bei denen die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Indem in ein Portfolio aus Wertpapieren investiert wird, das – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen seines Referenzindex entspricht, wird ein Teil der Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen eingestuft.
Die Anlagen des Fonds, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden, werden entweder in (1) Aktivitäten getätigt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zu positiven ökologischen und/oder sozialen Auswirkungen beitragen, oder (2) in Unternehmen, die sich zu mindestens einem der wissenschaftsbasierten Ziele zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen, die von der Initiative Science Based Targets (SBTi) gebilligt wurden, verpflichtet haben.
Bei jeder Neugewichtung des Index werden sämtliche als nachhaltig eingestufte Investitionen anhand bestimmter Mindestindikatoren für Umwelt und Soziales geprüft. Wurde eine Investition als in Verbindung mit Aktivitäten stehend identifiziert, von denen angenommen wird, dass sie sehr negative ökologische und soziale Auswirkungen haben, wird sie nicht als nachhaltige Investition eingestuft.
Die Anlagepolitik des Fonds besteht in der Investition in ein Aktienportfolio, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex entspricht, der bei der Auswahl seiner Bestandteile bestimmte ESG-Kriterien anwendet (wie nachstehend in „Abschnitt D. Anlagestrategie“ näher beschrieben). Durch die Investition in die Bestandteile des Referenzindex ermöglicht die Anlagestrategie dem Fonds, die vom Indexanbieter für den Referenzindex festgelegten ESG-Anforderungen erfüllen. Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem er den Referenzindex nachbildet, der bei der Auswahl von Indexbestandteilen auch gewisse ESG-Kriterien anwendet.
Der Fonds ist bestrebt, in einem Portfolio von Aktien anzulegen, die – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen des Referenzindex entsprechen. Voraussichtlich werden mindestens 80 % des Fondsvermögens in Wertpapieren angelegt, die im Referenzindex enthalten sind. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel anzulegen, die mit der EU-Taxonomie konform sind.
Der Fonds ist bestrebt, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden, der bei der Auswahl seiner Bestandteile nach Maßgabe seiner Methode gewisse ESG-Auswahlkriterien berücksichtigt. BlackRock überwacht, ob der Fonds die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale einhält. Der Fonds hat zum Ziel, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden. Die ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds sind in die Methode des Referenzindex integriert, und die Überwachung des Fonds zielt darauf ab, bei jeder Neugewichtung Besonderheiten zu ermitteln, die verhindern könnten, dass der Fonds seine Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit erfüllt.
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. ESG-Daten werden von externen Daten- und Indexanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Die internen Verfahren von BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden.
Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.
Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren, darunter auch den Indexanbietern, fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt der Indexanbieter eine Bewertung auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.
Der Anlageverwalter unterzieht die Indexanbieter einer Sorgfaltsprüfung und steht mit ihnen in ständigem Dialog bezüglich der Indexmethoden, einschließlich ihrer Bewertung nach den in der Offenlegungsverordnung dargelegten Kriterien einer guten Unternehmensführung, die u. a. solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften auf Ebene der Unternehmen, in die investiert wird, umfassen.
Der Anlageverwalter steht im Rahmen der Anlagestrategie des Fonds nicht in unmittelbarem Dialog mit den Unternehmen/Emittenten des Referenzindex. Der Anlageverwalter steht in unmittelbarem Dialog mit den Index- und Datenanbietern, um eine bessere Analyse und Stabilität der ESG-Kennzahlen sicherzustellen. Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Der Referenzindex wurde als Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob dieser Fonds auf die von ihm beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
B. Kein nachhaltiges Investitionsziel
Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an.
Obgleich der Fonds keine nachhaltigen Investitionen anstrebt, enthält er einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen. Indem in ein Portfolio aus Aktienwerten investiert wird, das – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen seines Referenzindex entspricht, wird ein Teil der Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen eingestuft.
Die Anlagen des Fonds, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden, werden entweder in (1) Aktivitäten getätigt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zu positiven ökologischen und/oder sozialen Auswirkungen beitragen, oder (2) in Unternehmen, die sich zu mindestens einem der wissenschaftsbasierten Ziele zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen, die von der Initiative Science Based Targets (SBTi) gebilligt wurden, verpflichtet haben.
Bei jeder Neugewichtung des Index werden sämtliche als nachhaltig eingestuften Investitionen vom Indexanbieter anhand bestimmter Mindestindikatoren für Umwelt und Soziales überprüft. Im Rahmen der Anwendung der Bewertungskriterien des Indexanbieters werden Unternehmen nach ihrer Beteiligung an Aktivitäten bewertet, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie sehr negative ökologische und soziale Auswirkungen haben. Wurde ein Unternehmen vom Indexanbieter als Beteiligter an Aktivitäten mit sehr negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen identifiziert, wird es nicht als nachhaltige Investition eingestuft. Indem er den Referenzindex nachbildet, der diese ökologischen und sozialen Prüfkriterien berücksichtigt, hat der Anlageverwalter entschieden, dass bei jeder Neugewichtung des Index (bzw. so bald wie möglich und praktikabel danach) die als nachhaltig eingestuften Investitionen des Fonds keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Ziele im Sinne der geltenden Gesetze und Verordnungen erheblich schaden.
Die für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorgeschriebenen Indikatoren (wie in den technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – „RTS“) gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) dargelegt) werden bei jeder Neugewichtung des Index durch die vom Indexanbieter angewendeten Bewertungskriterien bei der Auswahl der als nachhaltig eingestuften Indexbestandteilen berücksichtigt.
Auf der Grundlage der vom Indexanbieter angewendeten Bewertungskriterien werden die folgenden Anlagen im Referenzindex nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft: (1) Unternehmen, die mindestens % ihrer Umsatzerlöse aus Kraftwerkskohle (wie vom Indexanbieter festgelegt) erzielen, die äußerst kohlenstoffintensiv ist und einen wesentlichen Beitrag zu Treibhausgasemissionen leistet (unter Berücksichtigung der Indikatoren für THG-Emissionen), (2) Unternehmen, deren MSCI ESG Controversy Score im „orangefarbenen Bereich“ liegt, von denen angenommen wird, dass sie an schwerwiegenden ESG-Kontroversen beteiligt sind (unter anderem in Verbindung mit Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall sowie Soziales und Beschäftigung) und (3) Unternehmen mit einem MSCI ESG-Rating von B oder darunter, von denen angenommen wird, dass sie hinter ihren Wettbewerbern in der Branche zurückliegen, da sie bedeutenden ESG-Risiken in hohem Maße ausgesetzt sind und diese nicht steuern können (unter anderem in Verbindung mit Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall, unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle und Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen).
Der Referenzindex schließt bei jeder Neugewichtung ferner folgende Unternehmen aus: (1) Unternehmen, deren MSCI ESG Controversy Score im „roten Bereich“ liegt, was Unternehmen einschließt, bei denen eine Verletzung internationaler und/oder nationaler Standards festgestellt wurde (unter Berücksichtigung von Hinweisen auf Verstöße gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen), und (2) Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit umstrittenen Waffen in Verbindung stehen (unter Berücksichtigung von Hinweisen auf Verbindungen zu umstrittenen Waffen).
Der Referenzindex des Fonds schließt Emittenten aus, deren ESG Controversy Score im „roten Bereich“ liegt, was Emittenten ausschließt, bei denen der Indexanbieter Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen festgestellt hat. Der Referenzindex wendet bei jeder Neugewichtung des Index die vorstehenden Ausschlusskriterien an.
C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds wird passiv verwaltet und ist bestrebt, folgende ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des MSCI Pacific ex-Japan ESG Enhanced Focus CTB Index, nachbildet:
1. Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an bestimmten Aktivitäten gelten, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden;
2. Ausschluss von Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen haben;
3. Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an besonders schwerwiegenden ESG-bezogenen Kontroversen oder schwerwiegenden Umweltkontroversen gelten;
4. Engagements in Emittenten mit höheren Bewertungen in Bezug auf die Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Scores);
5. Engagement in Emittenten, die mit dem Ziel der Ausrichtung an den im Übereinkommen von Paris festgelegten Klimaschutzverpflichtungen ausgewählt und gewichtet wurden, und
6. Engagement in Anlagen, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Diese ökologischen und sozialen Merkmale werden durch die Auswahl und Gewichtung von Bestandteilen des Referenzindex des Fonds bei jeder Indexneugewichtung berücksichtigt (wie nachstehend beschrieben). Der Referenzindex wurde vom Indexanbieter als EU-Referenzwert für den klimabedingten Wandel (im Sinne der Benchmark-Verordnung) gekennzeichnet und muss daher hinsichtlich der Kriterien für die Auswahl, die Gewichtung und gegebenenfalls den Ausschluss der zugrunde liegenden Vermögenswerte gemäß den in der Benchmark-Verordnung festgelegten Mindeststandards erstellt werden, um den im Übereinkommen von Paris festgelegten Klimaschutzverpflichtungen zu entsprechen.
Der Referenzindex schließt Emittenten aus dem MSCI Pacific ex-Japan Index (der „Parent-Index“) nach Maßgabe ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten aus, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden. Der Ausschluss von Emittenten aus dem Referenzindex erfolgt auf Grundlage ihrer Beteiligung an folgenden Branchen/Aktivitäten (oder damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten):
• umstrittene Waffen
• Atomwaffen
• zivile Feuerwaffen
• Tabak
• Kraftwerkskohle
• konventionelle Waffen
• unkonventionelles Öl und Gas
Der Indexanbieter definiert, was unter „Beteiligung“ an der jeweiligen beschränkten Aktivität zu verstehen ist. Dabei kann der prozentuale Anteil am Ertrag, eine festgelegte Gesamtertragsschwelle oder eine Verbindung zu einer beschränkten Aktivität ungeachtet der Höhe des erzielten Ertrags zugrunde gelegt werden.
Der Referenzindex schließt zudem Emittenten aus dem Parent-Index aus, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind (dabei handelt es sich um weithin anerkannte Nachhaltigkeitsgrundsätze von Unternehmen, die grundlegenden Verantwortlichkeiten in Bereichen wie Korruptionsbekämpfung, Menschenrechte, Arbeit und Umwelt gerecht werden), deren MSCI ESG Controversy Score im „roten Bereich“ liegt oder deren MSCI Controversy Score für Umweltaspekte im „orangefarbenen Bereich“ liegt. Ein MSCI Controversy Score misst die Beteiligung (bzw. mutmaßliche Beteiligung) eines Emittenten an schwerwiegenden Kontroversen auf Grundlage einer Bewertung der Tätigkeiten und/oder Produkte eines Emittenten, deren Auswirkungen in Bezug auf ESG als nachteilig empfunden werden. Ein MSCI Controversy Score kann die Beteiligung an Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf ökologische Themen wie Biodiversität und Landnutzung, Energie und Klimawandel, Wasserstress, toxische Emissionen und den Umgang mit Abfall berücksichtigen. Ein MSCI Controversy Score kann außerdem die Beteiligung an Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf soziale Themen wie Menschenrechte, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen, Diskriminierung und personelle Vielfalt in Betracht ziehen.
Unternehmen werden außerdem vom Indexanbieter anhand ihrer Fähigkeit zur Steuerung ihrer ESG-Risiken und -Chancen bewertet und erhalten ein MSCI ESG-Rating. Mit einem MSCI ESG-Rating soll die Widerstandsfähigkeit eines Emittenten gegenüber langfristigen, wesentlichen ESG-Risiken seiner Branche gemessen werden. Ferner soll damit gemessen werden, wie gut der Emittent ESG-Risiken und -Chancen im Vergleich zu Wettbewerbern in seiner Branche steuert. Bei der Ermittlung des ESG Scores kann der Indexanbieter im Rahmen der ESG-Rating-Methode die folgenden Umweltthemen berücksichtigen: Klimaschutz auf Grundlage von Treibhausgasemissionen, Abfall und anderen Emissionen, Landnutzung und Biodiversität. Bei der Ermittlung des ESG Scores kann der Indexanbieter im Rahmen der ESG-Rating-Methode zudem die folgenden sozialen Themen berücksichtigen: Zugang zu Grundversorgungsleistungen, gesellschaftliche Beziehungen, Datenschutz und -sicherheit, Humankapital, Arbeitsschutz und Produktüberwachung. Im Rahmen der ESG-Rating-Methode von MSCI wird berücksichtigt, dass bestimmte ökologische und soziale Aspekte je nach Art der Tätigkeit des Emittenten von größerer Bedeutung sind, indem die Themen in der Bewertungsmethode unterschiedlich gewichtet werden. Bei Emittenten mit höheren MSCI ESG Scores geht der Indexanbieter davon aus, dass sie im Vergleich zu den Wettbewerbern ihrer Branche möglicherweise besser in der Lage sind, künftige ESG-bezogene Herausforderungen und Risiken zu steuern.
Emittenten, die vom Indexanbieter nicht im Hinblick auf einen MSCI ESG Controversy Score, ein MSCI ESG-Rating oder einen MSCI ESG Score bewertet wurden, werden aus dem Referenzindex ausgeschlossen.
Der Jahresbericht des Fonds wird auch Angaben zu den nachstehend aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren enthalten:
• die gewichtete durchschnittliche Treibhausgasintensität (Scope 1, 2 und 3) im Vergleich zum Parent-Index um 30 % zu verringern;
• die gewichtete durchschnittliche Treibhausgasintensität (Scope 1, 2 und 3) jährlich um 7 % zu verringern;
• die gewichtete durchschnittliche potenzielle Treibhausgas-Emissionsintensität (Scope 1, 2 und 3) im Vergleich zum Parent-Index um 30 % zu verringern;
• das gewichtete Engagement in Unternehmen mit glaubwürdigen Zielen zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen um mindestens 10 % zu erhöhen;
• das Engagement in Sektoren mit starken Auswirkungen auf den Klimawandel zu optimieren, damit es mindestens das entsprechende Niveau des Parent-Index aufweist (und somit mit dem Ziel eines EU-Referenzwerts für den klimabedingten Wandel im Einklang steht);
• ein gewichtetes durchschnittliches Verhältnis des auf umweltfreundliche Weise erzielten Gesamtumsatzes zum auf fossilen Brennstoffen basierenden Umsatz anzustreben, das mindestens das entsprechende Verhältnis im Parent-Index erreicht; und
• in jedem Sektor des Parent-Index ein Engagement in Unternehmen mit höheren ESG-Ratings anzustreben.
Nähere Angaben zur Methode des Referenzindex finden Sie im „Abschnitt L – Bestimmter Referenzwert“.
D. Anlagestrategie
Die Anlagepolitik des Fonds besteht in der Investition in ein Aktienportfolio, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex entspricht, der bei der Auswahl seiner Bestandteile bestimmte ESG-Kriterien anwendet. Die Indexmethode des Referenzindex ist vorstehend beschrieben (siehe „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“).
Der Fonds ist bestrebt, die Bestandteile des Referenzindex nachzubilden, indem er alle im Referenzindex enthaltenen Wertpapiere in einem ähnlichen Verhältnis zu ihrer Gewichtung im Referenzindex hält, soweit dies möglich und praktikabel ist.
Durch die Investition in die Bestandteile des Referenzindex ermöglicht die Anlagestrategie dem Fonds, die vom Indexanbieter für den Referenzindex festgelegten ESG-Anforderungen erfüllen. Falls Anlagen die Anforderungen nicht mehr erfüllen, kann der Fonds diese Anlagen nur noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.
Der Fonds ist bestrebt, die Bestandteile des Referenzindex nachzubilden, indem er alle im Referenzindex enthaltenen Wertpapiere in einem ähnlichen Verhältnis zu ihrer Gewichtung im Referenzindex hält, soweit dies möglich und praktikabel ist.
Die Strategie kommt bei jeder Neugewichtung des Fonds anlässlich der Neugewichtung seines Referenzindex zur Anwendung.
Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie des Fonds bestehen in der Anlage in einem Aktienportfolio, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex entspricht, der bei der Auswahl seiner Bestandteile bestimmte ESG-Kriterien anwendet.
Der Fonds kann Optimierungstechniken einsetzen und darf in Wertpapieren anlegen, die nicht im Referenzindex enthalten sind. Falls er dies tut, besteht seine Anlagestrategie darin, ausschließlich in Emittenten zu investieren, die im Referenzindex enthalten sind, oder aber in Emittenten, die zum Zeitpunkt des Kaufs den ESG-Anforderungen des Referenzindex entsprechen.
Falls Anlagen die ESG-Anforderungen des Referenzindex nicht mehr erfüllen, kann der Fonds diese Anlagen noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem er den Referenzindex nachbildet, der bei der Auswahl von Indexbestandteilen auch gewisse ESG-Kriterien anwendet. Der Anlageverwalter hat festgelegt, dass die nachstehend aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei jeder Neugewichtung des Index als Teil der Auswahlkriterien des Referenzindex berücksichtigt werden:
• Treibhausgasemissionen
• CO2-Fußabdruck
• Treibhausgasintensität der Unternehmen, in die investiert wird.
• Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Sektor der fossilen Brennstoffe tätig sind.
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen mit Standorten/Betrieben in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität, sofern sich die Tätigkeit dieser Unternehmen nachteilig auf diese Gebiete auswirkt.
• Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Beteiligungsunternehmen pro investierter Million EUR verursacht werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt.
• Tonnen gefährlicher Abfälle, die von den Beteiligungsunternehmen pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt.
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen, die an Verstößen gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt sind.
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf kontroverser Waffen beteiligt sind.
Der Jahresbericht des Fonds wird auch Angaben zu den nachstehend aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren enthalten.
Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung
Die Methode des Referenzindex sieht auch Überprüfungen im Hinblick auf eine gute Unternehmensführung vor. Bei jeder Neugewichtung des Index schließt der Indexanbieter Unternehmen aus dem Referenzindex nach Maßgabe des ESG Controversy Score (misst die Beteiligung eines Emittenten an ESG-bezogenen Kontroversen) aus. Ausgeschlossen werden auch Unternehmen, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind (siehe „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“).
E. Aufteilung der Investitionen
Der Fonds ist bestrebt, in einem Portfolio von Aktien anzulegen, die – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen des Referenzindex entsprechen.
Voraussichtlich werden mindestens 80 % des Fondsvermögens in Wertpapieren angelegt, die im Referenzindex enthalten sind. Somit wird bei (bzw. so bald wie möglich und praktikabel nach) jeder Neugewichtung des Index das Portfolio des Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet, sodass mindestens 80 % des Fondsvermögens (dies schließt 5 % der Vermögenswerte des Fonds ein, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden) mit den ESG-Merkmalen des Referenzindex (wie bei dieser Neugewichtung festgelegt) übereinstimmen.
Falls Anlagen die ESG-Anforderungen des Referenzindex nicht mehr erfüllen, kann der Fonds diese Anlagen noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.
Die Entscheidung, welche Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen einzustufen sind, wird zum Zeitpunkt der Neugewichtung des Index bzw. in zeitlicher Nähe getroffen, wenn das Fondsportfolio dem Referenzindex entsprechend neu gewichtet wird. Falls eine Anlage zwischen den Neugewichtungen des Index nicht mehr als nachhaltige Investition einzustufen ist, können die Bestände des Fonds an nachhaltigen Investitionen den Mindestanteil der nachhaltigen Investitionen unterschreiten.
Der Fonds kann bis zu 20 % seines Vermögens in andere Investitionen investieren.
Der Fonds kann Derivate zu Anlagezwecken und zur effektiven Portfolioverwaltung in Verbindung mit den vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen einsetzen. Wenn der Fonds Derivate zur Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale einsetzt, beziehen sich alle vorstehend erwähnten ESG-Bewertungen oder -Analysen auf die zugrunde liegende Anlage.
Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel anzulegen, die mit der EU-Taxonomie konform sind.
Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren.
Mindestens 15 % des Vermögens des Fonds werden in nachhaltigen Investitionen angelegt. Bei diesen nachhaltigen Investitionen handelt es sich um eine Mischung aus nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das nicht mit der EU-Taxonomie konform sein muss, oder mit einem sozialen Ziel oder einer Kombination aus beidem. Die Kombination von nachhaltigen Investitionen mit einem Umwelt- oder sozialen Ziel kann sich in Abhängigkeit von den Aktivitäten der Emittenten innerhalb des Referenzindex ändern. Die Entscheidung, welche Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen einzustufen sind, wird zum Zeitpunkt der Neugewichtung des Index bzw. in zeitlicher Nähe getroffen, wenn der Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet wird.
Sonstige Investitionen können Barmittel, Geldmarktfonds und Derivate umfassen. Solche Anlagen können nur zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung eingesetzt werden, mit Ausnahme von Derivaten zur Währungsabsicherung für jede währungsabgesicherte Anteilklasse.
Alle vom Indexanbieter verwendeten ESG-Ratings oder -Analysen gelten ausschließlich für vom Fonds eingesetzte Derivate in Zusammenhang mit den einzelnen Emittenten. Derivate, denen Finanzindizes, Zinssätze oder Deviseninstrumente zugrunde liegen, werden nicht auf ökologische oder soziale Mindestschutzmaßnahmen überprüft.
F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen
Laufende Überwachung der Produktintegrität
BlackRock überwacht, ob der Fonds die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale einhält. Der Fonds hat zum Ziel, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden. Die ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds sind in die Methode des Referenzindex integriert, und die Überwachung des Fonds zielt darauf ab, bei jeder Neugewichtung Besonderheiten zu ermitteln, die verhindern könnten, dass der Fonds seine Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit erfüllt.
BlackRock überwacht die Daten auf Ebene des Fonds und des Index, um bei jeder Neugewichtung die Einhaltung dieser Merkmale durch den Fonds nachzuvollziehen.
BlackRock überwacht auch den Tracking Error des Fonds und erstattet den Anlegern im Rahmen der Jahres- und Halbjahresberichte und -abschlüsse darüber Bericht. Informationen über den erwarteten Tracking Error werden ebenfalls im Prospekt des Fonds veröffentlicht.
G. Methoden
Der Fonds ist bestrebt, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden, der bei der Auswahl seiner Bestandteile nach Maßgabe seiner Methode (vorstehend in Abschnitt C angegeben und in Abschnitt L ausführlich beschrieben) gewisse ESG-Auswahlkriterien berücksichtigt.
Methoden
Darüber hinaus werden die folgenden Methoden verwendet, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden:
Hinsichtlich der Ziele der Unternehmen zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen verwendet der Referenzindex Daten von MSCI. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.
Der Referenzindex verwendet Daten von MSCI zu Kontroversen in Bezug auf ESG-Aspekte. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/documents/10199/acbe7c8a-a4e4-49de-9cf8-5e957245b86b
Der Referenzindex verwendet die ESG-Rating-Methode von MSCI. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-ratings
Der Referenzindex verwendet die Screening-Kriterien von MSCI zu Geschäftsaktivitäten in bestimmten Sektoren sowie in Bezug auf den Global Compact der Vereinten Nationen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/documents/1296102/1636401/MSCI_ESG_BIS_Research_Productsheet_April+2015.pdf/babff66f-d1d6-4308-b63d-57fb7c5ccfa9
Hinsichtlich der Treibhausgasintensität verwendet der Fonds Daten von MSCI. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/index-carbon-footprint-metrics
Hinsichtlich der gewichteten durchschnittlichen potenziellen Treibhausgas-Emissionsintensität verwendet der Referenzindex Daten von MSCI. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.
Hinsichtlich des gewichteten durchschnittlichen Verhältnisses des auf umweltfreundliche Weise erzielten Umsatzes zum auf fossilen Brennstoffen basierenden Umsatz verwendet der Referenzindex Daten von MSCI. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.
Der Referenzindex verwendet zusätzliche Screening-Kriterien. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.
Methode für nachhaltige Investitionen
Nachhaltige Investitionen werden anhand einer vierteiligen Bewertung ermittelt:
(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen;
(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen;
(iii) Einhaltung von Mindestgarantien; und
(iv) gute Unternehmensführung (sofern relevant).
Eine Anlage muss allen vier Kriterien dieser Überprüfung entsprechen, um als „nachhaltige Investition“ eingestuft werden zu können. Nachhaltige Investitionen unterliegen einem strengen Aufsichtsverfahren, um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Standards eingehalten werden.
(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen
Umweltziele und soziale Ziele
BlackRock ermittelt nachhaltige Investitionen, die zu einer Reihe von ökologischen und/oder sozialen Zielen beitragen. Dazu gehören unter anderem alternative und erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Verhütung oder Eindämmung von Verschmutzungen, Wiederverwendung und Recycling, Gesundheit, Ernährung, sanitäre Einrichtungen und Bildung sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und andere nachhaltigkeitsbezogene Rahmenwerke (zusammen „Umweltziele und soziale Ziele“).
Bewertung der wirtschaftlichen Tätigkeit
Eine Anlage ist eine nachhaltige Investition (vorausgesetzt, sie entspricht den drei übrigen Kriterien):
Geschäftstätigkeit
• Wenn nach Daten externer Anbieter mindestens 20 % ihres Umsatzes mit Produkten und/oder Dienstleistungen systematisch darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zu ökologischen oder sozialen Zielen zu leisten.
Geschäftspraktiken
• Wenn sich der Emittent ein Dekarbonisierungsziel im Einklang mit der Initiative Science Based Targets (SBTi) gesetzt hat (wie anhand von Daten externer Anbieter validiert). Die SBTi ist bestrebt, Unternehmen und Finanzinstituten eindeutige Schritte zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (THG) aufzuzeigen, um sich an den Zielen des Pariser Abkommens ausrichten und dazu beitragen zu können, die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden.
Festverzinsliche Wertpapiere
• Wenn ein Fonds in Anleihen mit zweckgebundener Verwendung der Emissionserlöse investiert, gelten diese Anleihen als nachhaltige Investition, wenn die Verwendung der Erlöse, wie anhand einer Fundamentalanalyse ermittelt, wesentlich zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beiträgt.
Die nachhaltigen Investitionen eines Fonds können je nach Anlagestrategie des Fonds einige oder alle der vorstehend aufgeführten ökologischen und/oder sozialen Ziele verfolgen. Um festzustellen, bei welchen zugrundeliegenden Anlagen es sich um nachhaltige Investitionen handelt, kann BlackRock auf die Bewertung nachhaltiger Investitionen des Indexanbieters oder sonstige, in der Methode des Referenzindex des Fonds enthaltene Ausschlusskriterien zurückgreifen.
(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do no significant harm, DNSH)
Bei jeder Neugewichtung des Index werden sämtliche als nachhaltig eingestufte Investitionen anhand bestimmter Mindestindikatoren für Umwelt und Soziales bewertet. Im Rahmen der Bewertung werden Unternehmen nach ihrer Beteiligung an Aktivitäten beurteilt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie sehr negative ökologische und soziale Auswirkungen haben. Wurde ein Unternehmen als Beteiligter an Aktivitäten mit sehr negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen identifiziert, wird es nicht als nachhaltige Investition eingestuft.
Wenn ein Fonds in Anleihen mit zweckgebundener Verwendung der Emissionserlöse wie z. B. grüne Anleihen investiert, erfolgt die Bewertung auf Emissionsebene nach Maßgabe der Verwendung der Emissionserlöse aus den Anleihen, die offiziell und ausschließlich zur Förderung des Klimaschutzes oder anderer Zwecke der ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeit verwendet werden müssen. Darüber hinaus werden bei der Auswahl grüner Anleihen bestimmte Mindestgarantien und Ausschlusskriterien berücksichtigt, um ein Engagement in Anleihen zu vermeiden, die mit Aktivitäten in Verbindung stehen, die als äußerst negativ für Gesellschaft und Umwelt gelten.
Die für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorgeschriebenen Indikatoren (wie in den technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – „RTS“) gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) dargelegt) werden bei jeder Neugewichtung des Index durch die Bewertung der als nachhaltig eingestuften Anlagen des Fonds berücksichtigt.
Nach dieser Bewertung werden die folgenden Anlagen nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft: (1) Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie mindestens 1 % ihrer Umsatzerlöse aus Kraftwerkskohle erzielen, die äußerst kohlenstoffintensiv ist und einen wesentlichen Beitrag zu Treibhausgasemissionen leistet (unter Berücksichtigung der Indikatoren für THG-Emissionen), (2) Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie an schwerwiegenden ESG-Kontroversen beteiligt sind (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall sowie Soziales und Beschäftigung) und (3) Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie hinter ihren Wettbewerbern in der Branche zurückliegen, da sie bedeutenden ESG-Risiken in hohem Maße ausgesetzt sind und diese nicht steuern können (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall, unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle und Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen).
Nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden auch Unternehmen, die gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen oder bei denen die Gefahr eines Verstoßes besteht. Diese Normen und Standards sind in den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den ihnen zugrunde liegenden Übereinkommen verankert. Unternehmen, bei denen festgestellt wurde, dass sie in irgendeiner Weise mit umstrittenen Waffen in Verbindung stehen (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Verbindungen mit umstrittenen Waffen) kommen nicht als nachhaltige Investitionen in Betracht.
(iii) Einhaltung von Mindestgarantien
Nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden Emittenten, die gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen oder bei denen die Gefahr eines Verstoßes besteht. Diese Normen und Standards sind in den Grundsätzen des UNGC, den Leitsätzen der OECD für multinationale Unternehmen, den UNGPs und den ihnen zugrunde liegenden Übereinkommen verankert.
Gute Unternehmensführung
Die Methode des Referenzindex sieht auch Überprüfungen im Hinblick auf eine gute Unternehmensführung vor. Bei jeder Neugewichtung des Index schließt der Indexanbieter Unternehmen aus dem Referenzindex nach Maßgabe des ESG Controversy Score (misst die Beteiligung eines Emittenten an ESG-bezogenen Kontroversen) aus. Ausgeschlossen werden auch Unternehmen, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des UNGC eingestuft sind.
H. Datenquellen und -verarbeitung
Datenquellen
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. Aladdin ist das Betriebssystem, das die für das Portfoliomanagement notwendigen Daten, Personen und Technik in Echtzeit miteinander verbindet, wie auch die treibende Kraft hinter den ESG-Analyse- und Berichtskapazitäten von BlackRock. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin für Anlageentscheidungen, die Überwachung von Portfolios und den Zugang zu Indexinformationen, die in den Investitionsprozess zur Erreichung der ESG-Merkmale des Fonds einfließen.
ESG-Daten werden von externen Daten- und Indexanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Bei diesen Daten kann es sich um allgemeine ESG-Scores, CO2-Emissionsdaten, Kennzahlen zu Geschäftsaktivitäten oder Kontroversen handeln. Sie wurden in die Aladdin-Tools für Portfoliomanager integriert und werden in den Anlagestrategien von BlackRock berücksichtigt. Diese Tools unterstützen den gesamten Investitionsprozess vom Research über Portfolioaufbau und -modellierung bis zur Berichterstattung.
Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität
Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.
Wir bewerten ESG-Anbieter und Daten in den fünf nachstehend aufgeführten Kernbereichen:
1. Datenerhebung: Dazu zählen u. a. die Bewertung der zugrunde liegenden Datenquellen der Datenanbieter, die zur Datenerfassung verwendete Technologie, das Verfahren zur Erkennung von Fehlinformationen und aller auf maschinellem Lernen oder menschlichen Erkenntnissen basierenden Ansätze der Datenerhebung. Wir werden außerdem geplante Verbesserungen berücksichtigen.
2. Datenabdeckung: Wir bewerten u. a. auch, inwieweit ein Datenpaket unser Universum infrage kommender Emittenten und Anlageklassen abdeckt. Dabei werden auch die Behandlung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Verwendung geschätzter oder gemeldeter Daten berücksichtigt.
3. Methode: Bei unserer Bewertung werden u. a. auch die von den Drittanbietern angewandten Methoden berücksichtigt, darunter die Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Berechnung, die Orientierung an Branchen- oder aufsichtsrechtlichen Standards oder Rahmenvorschriften, Wesentlichkeitsschwellen und ihr Umgang mit lückenhaften Daten.
4. Datenprüfung: Bei unserer Bewertung werden u. a. die Vorgehensweise der Drittanbieter bei der Prüfung der erhobenen Daten und die Qualitätssicherungsverfahren einschließlich ihres Dialogs mit den Emittenten berücksichtigt.
5. Betriebstätigkeiten: Wir werden die Betriebstätigkeiten eines Datenanbieters in vielerlei Hinsicht bewerten, u. a. im Hinblick auf ihre Richtlinien und Verfahren (unter Berücksichtigung allfälliger Interessenskonflikte), den Umfang und die Erfahrung ihrer Datenresearchteams, ihre Ausbildungsprogramme und ihr Einsatz von Outsourcing-Unternehmen.
BlackRock beteiligt sich zudem aktiv an allen Beratungen mit einschlägigen Anbietern über vorgeschlagene Verfahrensänderungen, soweit sie Daten Dritter oder Indexmethoden betreffen, und gibt den Technikteams des Datenanbieters umfassende Rückmeldungen und Empfehlungen. BlackRock steht in laufendem Dialog mit ESG-Datenanbietern einschließlich Indexanbietern, um mit den Entwicklungen der Branche Schritt zu halten.
Art und Weise der Datenverarbeitung
Unsere internen Verfahren bei BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. Die integrierte Technologie von BlackRock ermöglicht die Zusammenstellung von Daten zu Emittenten und Anlagen mit einer Vielzahl von ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Kennzahlen von zahlreichen verschiedenen Datenanbietern und stellt diese den Investmentteams und anderen unterstützenden Dienst- und Kontrollfunktionen, wie etwa dem Risikomanagement, zur Verfügung.
Verwendung geschätzter Daten
BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken. Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten in der Datenlandschaft muss sich BlackRock zwar auf eine erhebliche Menge geschätzter Daten in seinem Anlageuniversum verlassen, die sich von Datensatz zu Datensatz unterscheiden können, ist jedoch bei der Verwendung von Schätzwerten bestrebt, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie die Transparenz seitens der Datenanbieter bezüglich ihrer Methoden sicherzustellen. BlackRock ist sich der Bedeutung der Verbesserung seiner Datenqualität und -abdeckung bewusst und entwickelt die Datensätze für seine Anlagespezialisten und andere Teams kontinuierlich weiter. Sofern dies durch örtliche Regelungen auf Landesebene vorgeschrieben ist, können die Fonds ausdrückliche Datenabdeckungsniveaus angeben. BlackRock ist bestrebt, die Verwendung geschätzter Daten in Indexmethoden in Erfahrung zu bringen und sicherzustellen, dass deren Vorgehensweisen solide sind und den anwendbaren aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Indexmethoden entsprechen.
I. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden
Nachhaltiges Investieren ist ein noch in der Entwicklung begriffenes Gebiet, sowohl im Hinblick auf das Verständnis der Branche als auch auf die regionalen und weltweiten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Investitionen der EU, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Daher kann BlackRock diese Offenlegungen und die verwendeten Methoden und Datenquellen in Zukunft jederzeit im Zuge der Entwicklung der Marktpraxis oder im Fall, dass weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben verfügbar sind, ändern.
Die Prüfung eines Referenzindex anhand seiner ESG-Kriterien wird vom Indexanbieter in der Regel nur bei Neugewichtungen des Index vorgenommen. Unternehmen, die zuvor den Prüfkriterien eines Referenzindex entsprachen und daher in den Referenzindex und den Fonds aufgenommen wurden, können unversehens oder plötzlich von einer schwerwiegenden Kontroverse betroffen sein, die sich negativ auf ihren Kurs und damit auf die Wertentwicklung des Fonds auswirkt. Sofern es sich bei diesen Unternehmen um Bestandteile des Referenzindex handelt, verbleiben sie im Referenzindex und werden somit auch weiterhin im Fonds gehalten, bis diese Unternehmen nach der nächsten planmäßigen Neugewichtung (oder regelmäßigen Prüfung) des Referenzindex kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren. Ein Fonds, der einen solchen Referenzindex nachbildet, kann somit im Zeitraum zwischen den Neugewichtungen (oder regelmäßigen Prüfungen) des Index nicht mehr den ESG-Kriterien entsprechen, bis der Referenzindex neu gewichtet wird, sodass er wieder seinen Indexkriterien entspricht. Zu diesem Zeitpunkt wird der Fonds ebenfalls entsprechend seinem Referenzindex neu gewichtet. In ähnlicher Weise können Indexmethoden, die zur Anlage eines prozentuellen Mindestanteils in nachhaltigen Investitionen verpflichten, im Zeitraum zwischen den Neugewichtungen diesen Anteil unterschreiten, werden aber zum Zeitpunkt der Neugewichtung (bzw. so bald wie praktikabel danach) wieder auf dieses Niveau zurückgeführt.
Beschränkungen hinsichtlich der Datenquellen sind nachstehend angegeben.
Beschränkungen hinsichtlich der Daten
Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität.
Während jede ESG-Kennzahl eigenen speziellen Beschränkungen unterliegen kann, können Datenbeschränkungen allgemein u. a. folgendes umfassen:
• Nichtverfügbarkeit gewisser ESG-Kennzahlen aufgrund unterschiedlicher Berichts- und Offenlegungsstandards für Emittenten, geografische Regionen oder Sektoren.
• Aufkommende satzungsmäßige Berichtspflichten der Unternehmen zur Nachhaltigkeit führen zu Unterschieden, inwieweit die Unternehmen selbst den aufsichtsrechtlichen Kriterien entsprechend Bericht erstatten, sodass einige Kennzahlen ein niedriges Abdeckungsniveau aufweisen.
• Uneinheitliche Anwendung und Ebenen berichteter gegenüber geschätzten ESG-Daten bei verschiedenen Datenanbietern, erfasst über verschiedene Zeiträume, die kaum miteinander vergleichbar sind.
• Geschätzte Daten können je nach Annahmen oder Hypothesen der Datenanbieter naturgemäß von den tatsächlichen Zahlen abweichen.
• Unterschiedliche Einschätzungen oder Bewertungen von Emittenten, die auf unterschiedliche Methoden der jeweiligen Datenanbieter oder die Anwendung subjektiver Kriterien zurückzuführen sind.
• Die ESG-Berichterstattung und Offenlegung der meisten Unternehmen findet jährlich statt und nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Das bedeutet, dass diese Daten mit Verzögerung gegenüber Finanzdaten erstellt werden. Außerdem können die Intervalle für die Aktualisierung der Daten bei Datenanbietern, die diese Daten in ihre Datensätze integrieren, unterschiedlich sein.
• Die anlageklassen- und indexübergreifende Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der Daten können unterschiedlich sein.
• Zukunftsorientierte Daten, wie z. B. Klimaziele, können erheblich von historischen und aktuellen Kennzahlen abweichen.
Weitere Informationen über die Berechnung der Kennzahlen, die mit Nachhaltigkeitsindikatoren vorgelegt werden, sind im Jahresbericht des Fonds enthalten.
Nachhaltige Investitionen und ökologische und soziale Kriterien
Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren, darunter auch den Indexanbietern, fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der Methoden der Indexanbieter eingeführt.
BlackRock nutzt die Methoden und Daten externer Indexanbieter, um festzustellen, ob Anlagen erhebliche Beeinträchtigungen verursachen und die Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt der Indexanbieter eine Bewertung auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.
BlackRock nimmt eine gründliche Sorgfaltsprüfung der Methoden der Indexanbieter zum nachhaltigen Investieren vor, um sicherzustellen, dass sie mit den Ansichten von BlackRock zu nachhaltigen Investitionen übereinstimmen.
J. Sorgfaltspflicht
Der Anlageverwalter unterzieht die Indexanbieter einer Sorgfaltsprüfung und steht mit ihnen in ständigem Dialog bezüglich der Indexmethoden, einschließlich ihrer Bewertung nach den in der Offenlegungsverordnung dargelegten Kriterien einer guten Unternehmensführung, die u. a. solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften auf Ebene der Unternehmen, in die investiert wird, umfassen.
K. Mitwirkungspolitik
Der Fonds
Der Fonds verwendet keine Methoden der Mitwirkung in Unternehmen, um seine verbindlichen Verpflichtungen im Hinblick auf ökologische oder soziale Merkmale zu erfüllen oder seine nachhaltigen Investitionsziele zu erreichen. Der Anlageverwalter führt keinen unmittelbaren Dialog mit den im Index enthaltenen Unternehmen/Emittenten, steht jedoch in direktem Kontakt mit den Index- und Datenanbietern, um eine bessere Analyse und Stabilität der ESG-Kennzahlen zu gewährleisten.
Allgemeines
Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen.
Wenn ein bestimmtes Portfoliomanagementteam die Mitwirkung in Unternehmen als eines der Mittel einstuft, mit denen es sein Engagement für Themen der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Rahmen der SFDR unter Beweis stellen will, werden die Methoden für die Gewährleistung einer wirksamen Mitwirkungspolitik und die Möglichkeiten ihrer Anpassung, sofern diese Politik nicht die gewünschte Wirkung erzielt (in der Regel gemessen an der Verringerung spezifischer Indikatoren für nachteilige Auswirkungen), im Prospekt sowie in Offenlegungen auf der Website für diesen Fonds beschrieben.
Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Hat ein Portfoliomanagementteam Bedenken hinsichtlich des Umgangs eines Unternehmens mit den identifizierten ESG-Merkmalen und/oder Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, kann es den Leitungs- und Kontrollorganen des Unternehmens seine Erwartungen erläutern. Darüber hinaus kann es seine Bedenken durch die Stimmabgabe auf Hauptversammlungen signalisieren, im Allgemeinen indem es gegen die Wiederwahl von Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane stimmt, die seiner Meinung nach für eine Verbesserung der identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zuständig sind.
Unabhängig von den Aktivitäten eines bestimmten Portfoliomanagementteams hat BlackRock auf höchster Ebene – im Rahmen seines treuhänderischen Ansatzes – beschlossen, dass es im besten langfristigen Interesse seiner Kunden liegt, als informierter, engagierter Aktionär eine solide Unternehmensführung zu fördern. Bei BlackRock ist dafür das Team BlackRock Investment Stewardship (BIS) verantwortlich. In erster Linie durch die Arbeit des BIS Teams erfüllt BlackRock die Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie II („SRD II“) in Bezug auf die Zusammenarbeit mit börsennotierten Unternehmen und anderen Parteien im Anlageökosystem. Eine Kopie der Mitwirkungsrichtlinie von BlackRock gemäß SRD II finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-shareholder-rights-directiveii-engagement-policy-2022.pdf.
Der Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship wird in den BIS Global Principles und den Abstimmungsrichtlinien auf Marktebene beschrieben. Die BIS Global Principles legen unsere Stewardship-Philosophie und unsere Ansichten zur Unternehmensführung und zu nachhaltigen Geschäftspraktiken dar, die zur langfristigen Wertschöpfung von Unternehmen beitragen. Wir sind uns bewusst, dass sich die anerkannten Standards und Normen der Unternehmensführung von Markt zu Markt unterscheiden. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Praktiken der Unternehmensführung bestimmte grundlegende Elemente aufweisen, die für die Fähigkeit eines Unternehmens, langfristig Mehrwert zu schaffen, weltweit von wesentlicher Bedeutung sind. Unsere marktspezifischen Abstimmungsrichtlinien enthalten nähere Angaben dazu, wie BIS die Global Principles unter Berücksichtigung lokaler Marktstandards und -normen umsetzt. Sie bilden die Grundlage für unsere Entscheidungen in Bezug auf konkrete Abstimmungspunkte bei Hauptversammlungen. Informationen zum allgemeinen Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship und Mitwirkung als Aktionär finden Sie unter: https://www.blackrock.com/uk/professionals/solutions/shareholder-rights-directive und https://www.blackrock.com/corporate/about-us/investment-stewardship
Bei der Mitwirkung in Unternehmen kann sich BIS auf bestimmte ESG-Themen konzentrieren, die in den Abstimmungsprioritäten von BlackRock aufgeführt sind https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-stewardship-priorities-final.pdf
I. Bestimmter Referenzwert
Dieser Fonds ist bestrebt, die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des MSCI Pacific ex-Japan ESG Enhanced Focus CTB Index, nachbildet, der die ESG-Auswahlkriterien des Indexanbieters beinhaltet.
Bei jeder Neugewichtung des Index wendet der Indexanbieter die ESG-Auswahlkriterien auf den Parent-Index an, um Emittenten auszuschließen, die nicht den besagten ESG-Auswahlkriterien entsprechen.
Bei (bzw. so bald wie möglich und praktikabel nach) jeder Neugewichtung des Index wird auch das Portfolio des Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet.
Der Referenzindex wurde vom Indexanbieter als EU-Referenzwert für Investitionen in eine klimafreundlichere Wirtschaft (im Sinne der Benchmark-Verordnung) gekennzeichnet und muss daher gemäß den in der Benchmark-Verordnung festgelegten Mindeststandards erstellt werden. Der Referenzindex wählt Emittenten aus dem Parent-Index aus, gewichtet sie und schließt sie gegebenenfalls aus dem Index aus, um den im Übereinkommen von Paris festgelegten Klimaschutzverpflichtungen zu entsprechen
Die vom Indexanbieter angewandten ESG-Auswahlkriterien sind vorstehend beschrieben (siehe „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“).
Die Methode des Referenzindex des Fonds finden Sie unter folgendem Link, den Sie kopieren und in Ihren Webbrowser einfügen können:https://www.msci.com/index/methodology/latest/ESGEnhancedFocusCTB
Die Methode des Referenzindex des Fonds finden Sie auch unter folgendem Link auf der Website des Indexanbieters: https://www.msci.com/index-methodology
Deutschland
Dänemark
Finnland
Frankreich
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Norwegen
Schweden
Schweiz
Spanien
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Österreich
Emittententicker | Name | Type | Sektor | Anlageklasse | Marktwert | Gewichtung (%) | Nominalwert | Nominale | ISIN | Kurs | Standort | Börse | Marktwährung |
---|
% des Marktwertes
% des Marktwertes
Börse | Ticker | Währung | Kotierungsdatum | SEDOL | Bloomberg-Ticker | RIC | WKN |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Euronext Amsterdam | PCEL | USD | 10.Dez.2021 | BMVM9Y5 | PCEL NA | PCEL.AS | A2QGKU |
Xetra | APJX | EUR | 29.März2022 | BMZQH16 | - | APJX.DE | A2QGKU |
Bolsa Mexicana De Valores | PCEL | MXN | 25.Mai2022 | BPX4BN3 | PCELN MM | - | - |
SIX Swiss Exchange | PCED | USD | 01.Apr.2022 | BNYDR82 | - | PCED.S | A2QGKU |
Wenn Sie aussteigen nach 1 Jahr
|
Wenn Sie aussteigen nach 5 Jahre
|
||
---|---|---|---|
Mindest.
Es gibt keine garantierte Mindestrendite. Sie könnten Ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren.
|
|||
Stress
Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
|
5 720 USD
-42,8%
|
2 310 USD
-25,4%
|
|
Ungünstig
Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
|
7 630 USD
-23,7%
|
9 010 USD
-2,1%
|
|
Mittler
Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
|
10 280 USD
2,8%
|
11 870 USD
3,5%
|
|
Günstig
Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
|
15 400 USD
54,0%
|
17 320 USD
11,6%
|
Das Stressszenario zeigt, was Sie im Fall extremer Marktbedingungen zurückerhalten könnten.
Als globaler Vermögensverwalter und Treuhänder für unsere Kunden ist unser Ziel bei BlackRock, allen Menschen zu finanziellem Wohlstand zu verhelfen. Seit 1999 sind wir ein führender Anbieter von Finanztechnologie. Unsere Kunden wenden sich an uns, wenn sie Unterstützung bei ihren wichtigsten Zielen benötigen.
BlackRock-Portfoliomanager haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen, um ESG-Einblicke in ihren Anlageprozess zu integrieren. Als Betriebssystem dient Aladdin, das die Daten, Personen und Technologien verbindet, die für die Verwaltung von Portfolios in Echtzeit erforderlich sind. Es ist auch der Motor hinter BlackRocks ESG-Analysen und Berichterstattungsfunktionen. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin, um Anlageentscheidungen zu treffen, Portfolios zu überwachen und auf wesentliche ESG-Insights zuzugreifen, die Informationen zum Anlageprozess geben können, um ESG-Merkmale des Fonds zu gewinnen.
ESG-Datensätze werden von externen Drittanbietern bezogen, unter anderem von MSCI und Sustainalytics. Diese Datensätze umfassen ESG-Kennzahlen, Kohlenstoffdaten, Kennzahlen zur geschäftlichen Beteiligung oder Kontroversen und wurden in Aladdin-Tools integriert, die Portfoliomanagern zur Verfügung stehen. Solche Tools unterstützen den gesamten Anlageprozess, von Research über den Aufbau und die Modellierung von Portfolios bis hin zum Reporting.
Neben dem Zugriff auf diese Datensätze in Aladdin können die Portfoliomanager diese Quellen gegebenenfalls auch um verkaufsseitige Recherchen, Berichte von Nichtregierungsorganisationen, gemeldete Unternehmensdaten, von BlackRock-Aktien- und Kreditanlage-Recherche-Teams sowie dem BlackRock Investment Stewardship-Team vorbereitete grundlegende Forschungserkenntnisse ergänzen.
Um Anlegern in verschiedenen Anlageklassen und Anlagestilen skalierbare Lösungen anbieten zu können, hat BlackRock eine Reihe von Ausschlussfiltern entwickelt, „BlackRock EMEA Baseline Screens”, die auf die meisten Ausschlussanfragen unserer Kunden eingehen sollen.
Beispielsweise eliminieren diese Ausschlussfilter Positionen mit mehr als De-minimis-Exposure in bestimmten Sektoren/Branchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf umstrittene Waffen, Atomwaffen, fossile Brennstoffe, zivile Feuerwaffen, Tabak und Unternehmen, die gegen den UN Global Compact verstoßen. BlackRock EMEA Baseline Screens werden auf alle neuen aktiven Fonds in Europa, dem Nahen Osten und Afrika („EMEA“) angewendet, die von unseren Portfoliomanagement-Teams innerhalb unserer Product Governance-Struktur auf Konformität geprüft werden oder ergänzende Erläuterungen bedürfen. BlackRock arbeitet bei allen neuen nachhaltigen Indexstrategien in EMEA mit dem Indexanbieter zusammen, um dieselben Filter im benutzerdefinierten Index widerzuspiegeln. Qualifizierte Anleger mit separaten Konten können Ausschlussfilter mit spezifischen Kriterien einrichten lassen, die vom Anleger festgelegt werden. Die Definition der Baseline Screens und deren Übernahme in nachhaltige Screened Funds unterliegt dem Sustainable Product Council („SPC“). Der derzeitige Standard-ESG-Datenanbieter für diese Baseline Screens ist MSCI. Anlageteams können jedoch je nach Bedarf auch Sustainalytics oder andere benutzerdefinierte Datenquellen verwenden.
Weitere Informationen zur SFDR-bezogenen Fonds-/Teilfondsebene entnehmen Sie bitte dem fonds-/teilfondsspezifischen Anlageziel und der spezifischen Anlagepolitik sowie Benchmark-Informationen im Prospekt, die auf der Website verfügbar sind.
Die MSCI-Methodik hinter den Nachhaltigkeitsmerkmalen und Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen kann wie folgt geprüft werden: 1ESG-Fondsbewertungen; 2Kennzahlenindex zur Kohlenstoffbilanz; 3Research zur Einschätzung von geschäftlichen Beteiligungen; 4ESG-Filterindexmethodik; 5ESG-Kontroversen; 6MSCI Implied Temperature Rise
Bei Fonds mit einem Anlageziel, das ESG-Kriterien einbezieht, kann der Fall eintreten, dass infolge von Kapitalmaßnahmen und anderen Umständen, ein Fonds oder Index Wertpapiere passiv hält, die möglicherweise nicht den ESG-Kriterien entsprechen. Weitere Informationen finden sie im Fondsprospekt. Das Screening vom Indexanbieter des Fonds kann Umsatzschwellen beinhalten, die vom Indexanbieter festgelegt werden. Die auf dieser Webseite angegebenen Informationen enthalten eventuell nicht alle Screens, die auf den entsprechenden Index oder den entsprechenden Fonds Anwendung finden. Auf diese Screens wird im Detail im Fondsprospekt, anderen Fondsunterlagen sowie der entsprechenden Index-Methodik eingegangen.
Ein Teil der in diesem Dokument aufgeführten Informationen (die „Informationen“) wurden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt, ein registrierter Anlageberater nach dem US Investment Advisers Act von 1940, und können Daten von Tochtergesellschaften (einschließlich MSCI Inc. und seine Niederlassungen („MSCI“) oder Drittanbietern (jeweils ein „Datenanbieter“) enthalten, und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise vervielfältigt oder weiterverbreitet werden. Die Informationen wurden nicht dem US SEC oder einer anderen Regulierungsbehörde vorgelegt und wurden nicht zugelassen. Die Informationen dürfen nicht zum Erstellen von oder in Verbindung mit abgeleiteten Werken verwendet werden. Des Weiteren stellen die Informationen kein Angebot zum Kauf, Verkauf oder Werbung oder Empfehlung für Wertpapiere, Finanzinstrumente oder Produkte oder Handelsstrategien dar und sollten nicht als Maßstab oder Garantie für die zukünftige Wertentwicklung, Analyse, Prognose oder Vorhersage verstanden werden. Einige Fonds können auf MSCI-Indizes basieren oder mit ihnen verbunden sein, und MSCI kann im Rahmen von Verwaltungs- oder anderen Maßnahmen auf Basis des Fondsvermögens eine Vergütung hierfür erhalten. MSCI hat Informationsbarrieren zwischen der Aktienindex-Research und bestimmten Daten errichtet. Keine der Informationen kann alleinstehend zur Bestimmung verwendet werden, welche Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen sind oder wann sie zu kaufen oder zu verkaufen sind. Die Informationen werden im gegenwärtigen Zustand zur Verfügung gestellt, und der Nutzer der Informationen trägt das volle Risiko für eine eventuelle Verwendung oder eine Entscheidung auf Grundlage dieser Informationen. Weder MSCI ESG Research noch ein anderer Datenanbieter gewähren ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen (welche ausdrücklich ausgeschlossen sind) noch unterliegen sie einer Haftung für Fehler oder Auslassungen in Bezug auf die Informationen oder daraus entstehende Schäden. Durch den oben angeführten Haftungsausschluss wird nicht die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, die nach den anwendbaren Gesetzen nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.
Ausgegeben von BlackRock Advisors (UK) Limited, die von der britischen Finanzaufsichtsbehörde zugelassen und reguliert ist. Sitz: 12 Throgmorton Avenue, London, EC2N 2DL, Tel: +44 (0)20 7743 3000. Eingetragen in England und Wales Nr. 00796793. Telefonanrufe werden zu Ihrem Schutz in der Regel aufgezeichnet. Eine Liste der von BlackRock genehmigten Aktivitäten finden Sie auf der Website der britischen Finanzaufsichtsbehörde. BlackRock ist ein Handelsname von BlackRock Advisors (UK) Limited. iShares plc, iShares II plc, iShares III plc, iShares IV plc, iShares V plc, iShares VI plc und iShares VII plc (zusammen „die Gesellschaften“) sind offene Investmentgesellschaften mit variablem Kapital und getrennter Haftung zwischen ihren Fonds, die nach irischem Recht errichtet und von der irischen Zentralbank zugelassen sind. Weitere Informationen zum Fonds und zur Anteilklasse, beispielsweise zu den wichtigsten Basiswerten der Anteilklasse oder zu Anteilspreisen, finden Sie auf der Website von iShares unter www.ishares.com oder auf telefonische Anfrage unter +44 (0)845 357 7000 oder bei Ihrem Makler oder Finanzberater. Den Richtwert für den Intraday-Nettoinventarwert der Anteilklasse finden Sie unter http://deutsche-boerse.com und/oder http://www.reuters.com. Auf dem Sekundärmarkt erworbene Anteile eines OGAW-ETF können in der Regel nicht direkt an den OGAW-ETF selbst zurückverkauft werden. Anleger, bei denen es sich nicht um autorisierte Marktteilnehmer handelt, müssen Anteile mithilfe eines Vermittlers (z. B. eines Börsenmaklers) am Sekundärmarkt kaufen und verkaufen, wodurch ihnen möglicherweise Gebühren und zusätzliche Abgaben entstehen. Da zudem der Marktpreis, zu dem die Anteile am Sekundärmarkt gehandelt werden, vom Nettoinventarwert pro Anteil abweichen kann, zahlen Anleger beim Kauf von Anteilen möglicherweise mehr als den aktuellen Nettoinventarwert pro Anteil und können beim Verkauf weniger als den aktuellen Nettoinventarwert pro Anteil erhalten. Eine Anlageentscheidung sollte ausschließlich auf den Informationen basieren, die im Prospekt und dem Dokument mit dem Basisinformationsblatt der Gesellschaft sowie dem jüngsten Halbjahresbericht und ungeprüften Halbjahresabschluss und/oder dem Jahresbericht und dem geprüften Jahresabschluss enthalten sind. Anleger sollten sich über die mit dem Fonds verbundenen Risiken in den Wesentlichen Informationen für Anleger und im Verkaufsprospekt informieren.
Der Anlagewert sämtlicher iShares Fonds kann Schwankungen unterworfen sein und Anleger erhalten ihren Anlagebetrag möglicherweise nicht zurück. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung und bietet keine Garantie für einen Erfolg in der Zukunft. Anlagerisiken aus Kurs- und Währungsverlusten sowie aus erhöhter Volatilität und Marktkonzentration können nicht ausgeschlossen werden.BlackRock hat nicht geprüft, ob diese Anlage für Ihre individuellen Anforderungen und Ihre Risikofähigkeit geeignet ist. Die Angaben zu den aufgeführten Produkten in diesem Dokument dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen keine Anlageberatung dar und auch kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere. Die Weitergabe dieses Dokuments bedarf der Genehmigung der Management-Gesellschaft.
BlackRock hat nicht geprüft, ob diese Anlage für Ihre individuellen Anforderungen und Ihre Risikofähigkeit geeignet ist. Bei den aufgeführten Daten handelt es sich um eine Zusammenfassung, die Entscheidung über eine Anlage sollte auf Grundlage des entsprechenden Prospekts und/oder dem Basisinformationsblatt (sofern verfügbar) getroffen werden, die unter www.ishares.com erhältlich sind.
Die irischen iShares Fonds, die in diesem Dokument erwähnt werden, sind Teilfonds der iShares plc, iShares II plc, iShares III plc, iShares IV plc, iShares V plc, iShares VI plc beziehungsweise der iShares VII plc. Diese sind offene Investmentgesellschaften mit variablem Kapital in Form eines Dachfonds mit getrennter Haftung ihrer Teilfonds aufgesetz unter dem Irischen Gesetz und authorisiert von der Aufsichtsbehörde.
Die auf dieser Website beschriebenen Fonds wurden für ein öffentliches Angebot in Österreich registriert. Die Verkaufsprospekte der Gesellschaften, das Dokument mit den wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document) und andere Dokumente sowie die Jahres- und Halbjahresberichte wurden in Österreich veröffentlicht und sind kostenlos bei der UniCredit Bank AG, Zweigniederlassung Wien, Julius Tandler-Platz 3, 1090 Wien, der Zahl- und Informationsstelle in Österreich und auf der Website www.ishares.com erhältlich. Eine Entscheidung für eine Anlage darf ausschließlich auf der Grundlage der Informationen erfolgen, die im Verkaufsprospekt der Gesellschaft, im Dokument mit wesentlichen Anlegerinformationen und im letzten Halbjahresbericht bzw. ungeprüften Zwischenabschluss und/oder im letzten Jahresbericht bzw. geprüften Jahresabschluss enthalten sind. Die Anleger sollten die im Dokument mit wesentlichen Anlegerinformationen und im Verkaufsprospekt der Gesellschaft erläuterten fondsspezifischen Risiken lesen. Die Gesellschaften beabsichtigen, bei allen Teilfonds die Anforderungen für eine Behandlung als „Reporting Fonds“ zu erfüllen. Daher
verfügen die Gesellschaften über einen steuerlichen Vertreter in Österreich, der einmal jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge berechnet und mit der Österreichischen Kontrollbank eine elektronische Steuererklärung einreicht. Die Einhaltung dieser Anforderungen kann jedoch für die Zukunft nicht garantiert werden. Die Gesellschaften behalten sich vor, ihren Status als „Reporting Fonds“ aufzugeben und keine Steuerunterlagen einzureichen.